Wie wird man Mitglied?
Mitglied kann jeder werden, der das 60. Lebensjahr erreicht hat oder im gesetzlichen Vorruhestand ist. Die CDU-Mitgliedschaft ist für eine Mitgliedschaft in der Senioren-Union nicht zwingend erforderlich.
Bei den Pflichtangaben, die zum Nachweis und der Anerkennung einer Mitgliedschaft in der Senioren Union Deutschlands erforderlich sind, handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung. Diese Pflichtangaben werden gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien durch die CDU Deutschlands und der Senioren Union im Rahmen ihrer rechtmäßigen Tätigkeiten verarbeitet. Die E-Mail-Adresse kann auch für den Versand von Einladungen zu satzungsgemäßen Versammlungen genutzt werden. Der Versand der Einladung auf elektronischem Weg steht in diesem Fall dem Postweg gleich.
Aufgrund des föderalen Aufbaus unserer Partei ist für die Aufnahme der Senioren Union Kreisverband Ihres Wohnortes (bzw. in Ausnahmefällen der Kreisverband, in welchem Ihr Arbeitsplatz liegt) zuständig.
Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 Euro pro Monat.